Die Diskussion um den „Tierwohlcent“ wurde noch nicht abgeschlossen, und schon wird eine andere Form der Steuererhöhung diskutiert – nämlich die Streichung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf tierische Erzeugnisse. Dabei wird auf die Expertenmeinung der Zukunftskommission Landwirtschaft (ZKL) verwiesen. Doch im vorliegenden Eckpapier der ZKL wird ausdrücklich betont, dass viele rechtlichen Voraussetzungen für den Umbau der Landwirtschaft für mehr Tierwohl noch ungeklärt sind. Dabei geht es unter anderem um das Baurecht, Emissionsrecht etc., womit auch der tatsächliche Förderbedarf in der Tierhaltung noch nicht ermittelt werden kann.

Kommt das Geld für mehr Tierwohl bei den Landwirten an?

Aber noch viel wichtiger: Das Geld aus der Tierwohlfinanzierung durch die erhöhte Mehrwertsteuer muss 1 zu 1 bei den Landwirten, die Ihre Betriebe auf ein höheres Tierwohlniveau umstellen wollen, ankommen. Dazu bedarf es langfristiger verlässlicher Verträge. Auch das fordert die ZKL. Andernfalls könnten die aus der erhöhten Mehrwertsteuer stammenden Mittel nicht bei den betroffenen Landwirten ankommen sondern in der Staatskasse landen. Das dient sicher nicht dem Tierwohl.

Bleibt Fleisch bezahlbar?

Beide Konzepte beantworten auch die Frage nicht, wie wir mehr Tierwohl erreichen und gleichzeitig die Verbraucher weiterhin mit hochwertigen und bezahlbaren Lebensmitteln aus heimischer Produktion versorgen können. Wer es möchte und es sich leisten kann, hat bereits heute die Wahl, Fleisch aus vier Haltungsstufen und in verschiedenen Preiskategorien zu kaufen.

Eine weitere mögliche Finanzierungsquelle wird in der Diskussion zudem gerne ausgeblendet, nämlich der Bundeshaushalt, wie es jetzt die Vertreter der Landwirtschaft zu Recht fordern.

Mehr Informationen finden Sie hier: Hilft der Tierwohlcent dem Tierwohl?